In der Gastronomie sollen – neben den bekannten Testmöglichkeiten – auch Selbsttests daheim als Eintrittstests gelten. Doch wie soll das funktionieren? Wir stellen euch den Plan des Landes vor.
Es gibt die Teststraßen des Landes, die Antigentests mit medizinischem Personal und Selbsttests unter Kontrolle anbieten, Tests bei Ärzten, in den Apotheken und in Testbussen. Doch mit der Öffnung am 19. Mai sollen auch Selbsttests zu Hause als Eintrittstests gelten – für jene, die nicht geimpft oder in den letzten sechs Monaten genesen sind. Damit letztere als zertifizierte Eintrittstests gelten, wird das Land Kärnten ein elektronisches System erarbeiten.
So wird man den Selbsttest anmelden können:
- Registrierung auf einer Online-Plattform (Domain wird noch bekanntgegeben).
- Anschließend erhält man einen Code, diesen schreibt man auf den Selbsttest.
- Foto machen vom Code + Selbsttest-Ergebnis, dieses übermittelt man direkt an die Online-Plattform.
- Dann erhält man ein Ergebnis-Zertifikat. Dieses gilt für 24 Stunden. Man weist es beim Eintritt ins Lokal vor – am Handy oder ausgedruckt (wenn man daheim einen Drucker hat).
Dieses System soll dann ab 4. Juni auch mit dem österreichischen Grünen Pass verbunden sein. Das Land wird rechtzeitig vor 19. Mai ein Erklär-Video und die Domain veröffentlichen.
Der Bund hat auch Vor-Ort-Tests bei den Gastronomie-Betrieben angekündigt, wenn man spontan ein Lokal besucht. Interessierte Kärntner Betriebe sollen diese Tests erhalten, wenn der Bund rechtzeitig liefern kann.